- zu etwas verpflichten
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Verpflichten — Verpflichten, verb. regul. durch Pflicht verbinden, sowohl, 1. in weiterm Verstande, durch eine jede Sache, welche uns eine Pflicht aufleget. Zu etwas verpflichtet seyn, als Pflicht dazu gezwungen seyn. Dein Amt, dein Stand, dein Gewissen, alles… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
etwas überantworten — zu etwas verpflichten … Universal-Lexikon
verpflichten — forcieren; verdonnern (umgangssprachlich); in die Pflicht nehmen; bestimmen; einfordern; erzwingen; zwingen * * * ver|pflich|ten [fɛɐ̯ pf̮lɪçtn̩], verpflichtete, verpflichtet: 1. a) <tr.; hat (jmdn. an etwas) ver … Universal-Lexikon
verpflichten — ver·pflịch·ten; verpflichtete, hat verpflichtet; [Vt/i] 1 etwas verpflichtet (jemanden) zu etwas etwas bewirkt, dass jemand die Pflicht hat, etwas zu tun <zu etwas verpflichtet sein>: Das Öffnen der Packung verpflichtet zum Kauf /… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
zu etwas bekennen — (sich) festlegen; (sich) zu etwas verpflichten … Universal-Lexikon
festlegen — ernennen; erklären; darlegen; aufstellen; konstatieren; festsetzen; bestimmen; ins Auge fassen (umgangssprachlich); (sich etwas) vornehmen; vormerken; … Universal-Lexikon
binden — flechten; mit Bindebogen spielen; gebunden spielen; schnüren; fädeln; festmachen; festzurren * * * bin|den [ bɪndn̩], band, gebunden: 1. <tr.; hat [mithilfe eines Fadens, einer Schnur o. Ä.] mit einem oder mehreren Knoten befestigen,… … Universal-Lexikon
Übernehmen — Übernahme * * * über|neh|men [y:bɐ ne:mən], übernimmt, übernahm, übernommen: 1. <tr.; hat a) als Nachfolger in Besitz, in Verwaltung nehmen, weiterführen: sie hat inzwischen das Geschäft, die Praxis [ihres Vaters] übernommen; er übernahm den… … Universal-Lexikon
übernehmen — aufsaugen; rezipieren; aufnehmen; adoptieren; annehmen; auf sich nehmen; (dafür) aufkommen; (Verantwortung/Risiko) tragen; antreten (Amt); … Universal-Lexikon
vereidigen — ver|ei|di|gen [fɛɐ̯ |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat: jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten: die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt. • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und (gehoben:)… … Universal-Lexikon