zu etwas verpflichten

zu etwas verpflichten

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Verpflichten — Verpflichten, verb. regul. durch Pflicht verbinden, sowohl, 1. in weiterm Verstande, durch eine jede Sache, welche uns eine Pflicht aufleget. Zu etwas verpflichtet seyn, als Pflicht dazu gezwungen seyn. Dein Amt, dein Stand, dein Gewissen, alles… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • etwas überantworten — zu etwas verpflichten …   Universal-Lexikon

  • verpflichten — forcieren; verdonnern (umgangssprachlich); in die Pflicht nehmen; bestimmen; einfordern; erzwingen; zwingen * * * ver|pflich|ten [fɛɐ̯ pf̮lɪçtn̩], verpflichtete, verpflichtet: 1. a) <tr.; hat (jmdn. an etwas) ver …   Universal-Lexikon

  • verpflichten — ver·pflịch·ten; verpflichtete, hat verpflichtet; [Vt/i] 1 etwas verpflichtet (jemanden) zu etwas etwas bewirkt, dass jemand die Pflicht hat, etwas zu tun <zu etwas verpflichtet sein>: Das Öffnen der Packung verpflichtet zum Kauf /… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zu etwas bekennen — (sich) festlegen; (sich) zu etwas verpflichten …   Universal-Lexikon

  • festlegen — ernennen; erklären; darlegen; aufstellen; konstatieren; festsetzen; bestimmen; ins Auge fassen (umgangssprachlich); (sich etwas) vornehmen; vormerken; …   Universal-Lexikon

  • binden — flechten; mit Bindebogen spielen; gebunden spielen; schnüren; fädeln; festmachen; festzurren * * * bin|den [ bɪndn̩], band, gebunden: 1. <tr.; hat [mithilfe eines Fadens, einer Schnur o. Ä.] mit einem oder mehreren Knoten befestigen,… …   Universal-Lexikon

  • Übernehmen — Übernahme * * * über|neh|men [y:bɐ ne:mən], übernimmt, übernahm, übernommen: 1. <tr.; hat a) als Nachfolger in Besitz, in Verwaltung nehmen, weiterführen: sie hat inzwischen das Geschäft, die Praxis [ihres Vaters] übernommen; er übernahm den… …   Universal-Lexikon

  • übernehmen — aufsaugen; rezipieren; aufnehmen; adoptieren; annehmen; auf sich nehmen; (dafür) aufkommen; (Verantwortung/Risiko) tragen; antreten (Amt); …   Universal-Lexikon

  • vereidigen — ver|ei|di|gen [fɛɐ̯ |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat: jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten: die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und (gehoben:)… …   Universal-Lexikon

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